Wir begegnen dem Menschen mit Wertschätzung und Respekt. Wir berücksichtigen die Biographie, die aktuellen Lebensumstände, die kulturellen, religiösen und sozialen Hintergründe. Daraus ergibt sich für uns die Verpflichtung einer geplanten und qualifizierten Pflege sowie die individuelle Hilfe und Betreuung bei der Alltagsbewältigung.
• Planung von Spitalaustritten
• Planung von notwendigen Massnahmen
• Beratung in Gesundheitsfragen (z.B. zur Unfallverhütung, Ernährung usw.)
• Abklärung des Pflegebedarfs
• Beratung beim Gebrauch medizinischer Geräte
• Beratung und Organisation von Krankenmobilien
• Abklärung des Umfeldes der PatientInnen
• Kooperation mit Angehörigen, Hausarzt und Krankenkassen
• Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
• Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
• Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
• Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
• Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse
• Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
• Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
• Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen
• Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus-cruris-Pflege) und von Körperhöhlen (inkl. Stoma- und Tracheostomiepflege) sowie Fusspflege bei Diabetikern
• Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz
• Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen
• Pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst sowie Wahnvorstellungen
• Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
Akut und Übergangspflege ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Diese hat das Ziel:
• Dauerhafte Rückkehr nach Hause und Vermeidung einer Rehospitalisation
• Erhöhung der Selbstpflegekompetenz, so dass der Patient vor dem Spitalaufenthalt vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten wieder in der gewohnten Umgebung nützen kann